ORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT |
1-jährige Mindestlaufzeit Vereins- und Verbandsabgaben [1] Einschreibgebühr Spielrecht nicht übertragbar | | monatlich jährlich einmalig |
3-jährige Mindestlaufzeit Vereins- und Verbandsabgaben [1] Einschreibgebühr Spielrecht nicht übertragbar | | monatlich jährlich einmalig |
AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT |
Schnuppermitgliedschaft auf 12 Monate für Anfänger Vereins- und Verbandsabgaben [2] | | |
AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT unter 30 Jährige gültig bis zum 30. Geburtstag, danach erfolgt ein autom. Upgrade auf eine Variante der ordentlichen Mitgliedschaften – die Einschreibgebühr entfällt |
1-jährige Mindestlaufzeit Vereins- und Verbandsabgaben [1] | | |
[1] werden erstmals mit Vertragsabschluss und dann jährlich mit 01.02. fällig [2] werden erstmals mit Vertragsabschluss und mit 01.02. fällig, sofern die Mitgliedschaft über den 31.01. hinaus läuft * ausschließlich mit SEPA-Lastschrift möglich **Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. |