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Einschreibgebühr
| Spielrecht übertragbar |
€ 3.000,00 |
| Spielrecht nicht übertragbar |
€ 2.000,00 |
Jahresgebühr zzgl. Verbandsabgaben
| Jahresgebühr für Spielrechtsbesitzer (siehe oben) |
€ 1.450,00* |
| Jahresgebühr ruhend** |
€ 360,00 |
* ab 01.07. € 980,- / ab 01.08. € 880,- / ab 01.09. € 0,-
**Ruhend Meldungen sind immer nur bis 31.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr möglich. Anrecht auf Jahresgebühr ruhend hat man nur in begründeten Fällen (Krankheit oder Beruf).
Jahresspielrechte zzgl. Verbandsabgaben
| Jahresspielrecht (keine Einschreibgebühr!) |
€ 1.850,00* |
| Jahresspielrecht ermässigt (unter 25 Jahre)** |
€ 880,00 |
| Jahresspielrecht Jugend unter 18 Jahre |
€ 350,00 |
| Jahresspielrecht Jugnde unter 14 Jahre |
€ 210,00 |
* ab 01.07. € 1.390,- / ab 01.08. € 1.190,- / ab 01.09. € 910,-
** Für Schüler, Studenten, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener mit gültigem Ausweis!
Jahrsspielberechtigte erwerben das Spielrecht durch Zahlung der Jahresspielgebühr jeweils nur für ein Jahr (1.1. bis 31.12.). Die Spielberechtigung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Spielberechtigte nicht bis zum 31.10. und die Danube Freizeitanlagen GmbH nicht bis zum 30.11. des laufenden Jahres schriftlich erklären, die Spielberechtigung für das folgende Jahr nicht fortzusetzen.
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